Pflegebedürftig kann jeder werden

– im hohen Alter, aber auch in jungen Jahren, z. B. durch einen Unfall. Dann unterstützt Sie die Pflegeversicherung. Wir haben die wichtigsten Informationen zur Pflegeversicherung für Sie zusammengefasst.

Frank Reuß

// Pflegedienstleitung AWO ambulante Dienste Aurich GmbH //

E-Mail: reuss@awo-aurich.de
Telefon: 04941 – 95 85 13
Fax: 04941 – 95 85 45


Zum allgemeinen


Zur häuslichen Pflege


Zu Pflegepersonen


Zur vollstationären Pflege


Zum betreuten Wohnen

Allgemeines zur Pflege

Wer ist pflegeversichert?

Als Versicherter der AOK sind Sie gleichzeitig und automatisch in der Pflegekasse der AOK versichert. Der Beitrag liegt bei 2,55 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Kinderlose Mitglieder zahlen ab dem vollendeten 23. Lebensjahr einen zusätzlichen Bei­ trag von 0,25 Prozent.

Wer ist pflegebedürftig?

Menschen, deren Selbstständigkeit und deren Fähigkeiten im Alltag beeinträchtigt sind und die deswegen bei gewöhnlichen und wieder­ kehrenden Verrichtungen auf Dauer- voraus­ sichtlich aber für mindestens sechs Monate­ in erheblichem Maße Hilfe benötigen, gelten als pflegebedürftig.

Versicherte, die zu Hause gepflegt werden, können Leistungen der Pflegeversicherung erhalten!

Was ist zu tun?

Um die Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie
bei der AOK einen Antrag stellen. Voraussetzung ist, dass Sie – bei Kindern ein Elternteil – in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre als Mitglied oder Familienangehöriger gesetzlich versichert waren.

Was bietet die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung der AOK übernimmt Leistungen für die häusliche und die stationäre Pflege. Die Höhe ist für jeden Pflegegrad gesetzlich festgelegt.

Die Pflegegrade

Ob und in welcher Höhe die Pflegeversicherung Leistungen für einen pflegebedürftigen­ übernimmt, hängt davon ab, in welchen Pflegegrad er eingestuft wird. Das macht ein Gutachter bei einem Hausbesuch. Er prüft in sechs Bereichen, wie selbstständig eine Person (noch) ist und wobei sie Hilfe benötigt:

Mobilität

bewegen

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

sprechen, verstehen, orientieren

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

ängstlich, aggressiv, resigniert, abwehrend

Selbstversorgung

Körper pflegen, ankleiden, essen, trinken

Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapie bedingten Anforderungen

Medikamente einnehmen, Arzt aufsuchen

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakt

Tagesablauf gestalten, Freunde treffen

Leistungen im Überblick

 

Leistung Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Verhinderungspflege bis zu (max. 6 Wochen/Jahr) 1.612 Euro/Jahr
Teilstationäre Pflege pro Monat bis zu 689 Euro/Monat 1.298 Euro/Monat 1.612 Euro/Monat 1.995 Euro/Monat
Kurzzeitpflege bis zu (max. 8 Wochen/Jahr) 1.612 Euro/Jahr
Entlastungsleistungen bis zu 125 Euro/Monat
Zuschuss zu Umbaumaßnahmen bis zu 4.000 Euro / 16.000 Euro/Maßnahme
Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel bis zu 40 Euro/Monat

Häusliche Pflege

Häusliche Pflege Wird der Versicherte zu Hause gepflegt, kann er zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen wählen. Beides kann auch miteinander kombiniert werden.

Pflegegeld

Versicherte mit mindestens Pflegegrad 2 erhalten Pflegegeld, wenn die Pflege von Angehörigen oder Bekannten ehrenamtlich übernommen wird. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad (siehe Tabelle). Über das Pflegegeld kann der Pflegebedürftige frei verfügen.

Pflegesachleistungen

Für den Einsatz von ambulanten Pflege diensten übernimmt die Pflegekasse die sogenannten Sachleistungen (siehe Tabelle). Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Die Sachleistungen können bis zu 40 Prozent in eine Kostenerstattung für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote umgewandelt werden.

Pflegegeld und Sachleistungen

Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige in den Graden 2 bis 5.

 

Pflegegrad Pflegegeld Pflegesachleistung
Pflegegrad 2 316 Euro/Monat 689 Euro/Monat
Pflegegrad 3 545 Euro/Monat 1.298 Euro/Monat
Pflegegrad 4 728 Euro/Monat 1.612 Euro/Monat
Pflegegrad 5 901 Euro/Monat 1.995 Euro/Monat
Entlastungsleistungen

Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege können zusätzliche Angebote z. B. in der Tages- und Nachtpflege oder in der Kurzzeitpflege beantragen oder Angebote zur Unterstützung der pflegenden Angehörigen im Alltag nutzen. Sie erhalten hierfür unabhängig vom Pflegegrad einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro im Monat.

Pflegehilfsmittel

Die Pflegekasse bezahlt Pflegehilfsmittel, wenn sie die häusliche Pflege erleichtern. Für solche, die nur einmal benutzt werden können, wie z. B. Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe, werden bis zu 40 Euro pro Monat erstattet. Technische Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Hausnotrufgeräte werden vorrangig leihweise zur Verfügung gestellt.

Wohnumfeld

verbessernde Maßnahmen: Türverbreiterungen für Rollstuhlfahrer oder der pflegegerechte Umbau des Badezimmers – wenn Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen dem Pflegebedürftigen das selbstständige Leben in seiner Wohnung bzw. seine Pflege erleichtern, können s1 e mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst werden. Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, ist der Gesamtbetrag auf 16.000 Euro begrenzt.

Muss die Wohnung für den Pflegebedürftigen umgebaut werden, zahlt die AOK einen Zuschuss!

Rund um die Pflegepersonen

Entlastung für Pflegepersonen

Wenn Sie einen Angehörigen zu Hause pflegen, stehen Ihnen verschiedene Angebote der AOK zur Verfügung, die Sie bei der Pflege entlasten.


Verhinderungspflege

Wenn die Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus einem anderen Grund zeitweise die Pflege nicht leisten kann, übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis zu 1.612 Euro für eine Ersatzpflegekraft in der häuslichen Umgebung für bis zu sechs Wochen im Jahr. Das Pflegegeld wird zur Hälfte bis zu sechs Wochen lang weitergezahlt. Springt ein Angehöriger ein, sind die Aufwendungen auf das 1,5-fache des Pflegegeldes beschränkt. Mehrkosten (z. B. Fahrgeld/Verdienstausfall) werden bis zu 1.612 Euro erstattet. Zusätzlich können jeweils nicht genutzte Leistungsbeträge der Kurzzeitpflege bis zu 50 Prozent (806 Euro) verwendet werden. Die Verhinderungspflege kann frühestens nach einem halben Jahr Pflege in der häuslichen Umgebung beantragt werden.

Steht die Pflegeperson kurzzeitig nicht zur Verfügung und wird in der Pflege zu Hause vertreten, hat der Pflegebedürftige Anspruch auf Verhinderungspflege!

Kurzzeitpflege

Ist die Pflege zu Hause vorübergehend oder noch nicht möglich, kann die Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung in Anspruch genommen werden. Für maximal acht Wochen pro Jahr gibt es bis zu 1.612 Euro. Durch eine Kombination mit der Verhinderungspflege kann dieser Betrag auf bis zu 3.224 Euro steigen. Zusätzlich wird bis zu acht Wochen lang die Hälfte des Pflegegeldes gezahlt.

Teilstationäre Pflege

Die Tages- oder Nachtpflege in einer Vertragseinrichtung übernimmt die Pflegekasse, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang möglich ist. Die Kosten dafür werden nicht auf das Pflegegeld angerechnet.

Pflegeberatung

Sie unterstützt bei der Organisation der Pflege und der Auswahl der passenden Leistungen. Die Pflegeberater erfassen Ihren Hilfsbedarf und erstellen einen individuellen Versorgungsplan.

Hilfen für Pflegepersonen

Die Pflegekasse sorgt dafür, dass Menschen, die einen Angehörigen oder Bekannten ehrenamtlich pflegen, abgesichert sind. So zahlt sie unter bestimmten Voraussetzungen die Beiträge zur Unfall- und Arbeitslosenversicherung sowie zur gesetzlichen Rentenversicherung. Auch wenn sich Angehörige ohne Gehalt zu beziehen von der Arbeit freistellen lassen, übernimmt sie unter gewissen Bedingungen die Sozialbeiträge.

Pflegekurse

Hier lernen Pflegepersonen Handgriffe und Pflegetechniken, die die Pflege erleichtern – natürlich kostenlos.

(Familien-)Pflegezeit

Berufstätige Angehörige können eine Pflegeauszeit bis zu zehn Tagen nehmen. Sie erhalten dann bis zu 90 Prozent ihres Nettoeinkommens. Auch gibt es die Möglichkeit einer unbezahlten Freistellung bis zu sechs Monaten. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann die Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduziert werden. Pflegende können dann neben dem Arbeitsentgelt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein Darlehen in Höhe von 50 Prozent des Differenzbetrages beantragen.

Vollstationäre Pflege

Ist eine häusliche Pflege nicht möglich, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die pflegerische Versorgung, die medizinische Behandlungspflege sowie für die soziale Betreuung in einer Pflegeeinrichtung, und zwar bis zu einem Betrag von:

 

Pflegegrad Leistungsbetrag
Pflegegrad 2 770 Euro/Monat
Pflegegrad 3 1.262 Euro/Monat
Pflegegrad 4 1.775 Euro/Monat
Pflegegrad 5 2.005 Euro/Monat

Betreutes Wohnen in Aurich

Wohngruppen werden besonders gefördert. Der Wohngruppenzuschlag beträgt monatlich 214 Euro. Zudem gibt es bei der Gründung der Wohngruppe eine Anschubfinanzierung von 2.500 Euro pro Bewohner (maximal 10.000 Euro).


Zum Wohnungsangebot der AWO Aurich

Pflegebedürftig kann jeder werden

– im hohen Alter, aber auch in jungen Jahren, z. B. durch einen Unfall. Dann unterstützt Sie die Pflegeversicherung. Wir haben die wichtigsten Informationen zur Pflegeversicherung für Sie zusammengefasst.

Frank Reuß

// Pflegedienstleitung AWO ambulante Dienste Aurich GmbH //

E-Mail: reuss@awo-aurich.de
Telefon: 04941 – 95 85 13
Fax: 04941 – 95 85 45


Zum allgemeinen


Zur häuslichen Pflege


Zu Pflegepersonen


Zur vollstationären Pflege


Zum betreuten Wohnen

Allgemeines zur Pflege

Wer ist pflegeversichert?

Als Versicherter der AOK sind Sie gleichzeitig und automatisch in der Pflegekasse der AOK versichert. Der Beitrag liegt bei 2,55 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Kinderlose Mitglieder zahlen ab dem vollendeten 23. Lebensjahr einen zusätzlichen Bei­ trag von 0,25 Prozent.

Wer ist pflegebedürftig?

Menschen, deren Selbstständigkeit und deren Fähigkeiten im Alltag beeinträchtigt sind und die deswegen bei gewöhnlichen und wieder­ kehrenden Verrichtungen auf Dauer- voraus­ sichtlich aber für mindestens sechs Monate­ in erheblichem Maße Hilfe benötigen, gelten als pflegebedürftig.

Versicherte, die zu Hause gepflegt werden, können Leistungen der Pflegeversicherung erhalten!

Was ist zu tun?

Um die Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie
bei der AOK einen Antrag stellen. Voraussetzung ist, dass Sie – bei Kindern ein Elternteil – in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre als Mitglied oder Familienangehöriger gesetzlich versichert waren.

Was bietet die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung der AOK übernimmt Leistungen für die häusliche und die stationäre Pflege. Die Höhe ist für jeden Pflegegrad gesetzlich festgelegt.

Die Pflegegrade

Ob und in welcher Höhe die Pflegeversicherung Leistungen für einen pflegebedürftigen­ übernimmt, hängt davon ab, in welchen Pflegegrad er eingestuft wird. Das macht ein Gutachter bei einem Hausbesuch. Er prüft in sechs Bereichen, wie selbstständig eine Person (noch) ist und wobei sie Hilfe benötigt:

Mobilität

bewegen

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

sprechen, verstehen, orientieren

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

ängstlich, aggressiv, resigniert, abwehrend

Selbstversorgung

Körper pflegen, ankleiden, essen, trinken

Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapie bedingten Anforderungen

Medikamente einnehmen, Arzt aufsuchen

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakt

Tagesablauf gestalten, Freunde treffen

Leistungen im Überblick

 

Leistung Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Verhinderungspflege bis zu (max. 6 Wochen/Jahr) 1.612 Euro/Jahr
Teilstationäre Pflege pro Monat bis zu 689 Euro/Monat 1.298 Euro/Monat 1.612 Euro/Monat 1.995 Euro/Monat
Kurzzeitpflege bis zu (max. 8 Wochen/Jahr) 1.612 Euro/Jahr
Entlastungsleistungen bis zu 125 Euro/Monat
Zuschuss zu Umbaumaßnahmen bis zu 4.000 Euro / 16.000 Euro/Maßnahme
Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel bis zu 40 Euro/Monat

Häusliche Pflege

Häusliche Pflege Wird der Versicherte zu Hause gepflegt, kann er zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen wählen. Beides kann auch miteinander kombiniert werden.

Pflegegeld

Versicherte mit mindestens Pflegegrad 2 erhalten Pflegegeld, wenn die Pflege von Angehörigen oder Bekannten ehrenamtlich übernommen wird. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad (siehe Tabelle). Über das Pflegegeld kann der Pflegebedürftige frei verfügen.

Pflegesachleistungen

Für den Einsatz von ambulanten Pflege diensten übernimmt die Pflegekasse die sogenannten Sachleistungen (siehe Tabelle). Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Die Sachleistungen können bis zu 40 Prozent in eine Kostenerstattung für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote umgewandelt werden.

Pflegegeld und Sachleistungen

Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige in den Graden 2 bis 5.

 

Pflegegrad Pflegegeld Pflegesachleistung
Pflegegrad 2 316 Euro/Monat 689 Euro/Monat
Pflegegrad 3 545 Euro/Monat 1.298 Euro/Monat
Pflegegrad 4 728 Euro/Monat 1.612 Euro/Monat
Pflegegrad 5 901 Euro/Monat 1.995 Euro/Monat
Entlastungsleistungen

Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege können zusätzliche Angebote z. B. in der Tages- und Nachtpflege oder in der Kurzzeitpflege beantragen oder Angebote zur Unterstützung der pflegenden Angehörigen im Alltag nutzen. Sie erhalten hierfür unabhängig vom Pflegegrad einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro im Monat.

Pflegehilfsmittel

Die Pflegekasse bezahlt Pflegehilfsmittel, wenn sie die häusliche Pflege erleichtern. Für solche, die nur einmal benutzt werden können, wie z. B. Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe, werden bis zu 40 Euro pro Monat erstattet. Technische Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Hausnotrufgeräte werden vorrangig leihweise zur Verfügung gestellt.

Wohnumfeld

verbessernde Maßnahmen: Türverbreiterungen für Rollstuhlfahrer oder der pflegegerechte Umbau des Badezimmers – wenn Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen dem Pflegebedürftigen das selbstständige Leben in seiner Wohnung bzw. seine Pflege erleichtern, können s1 e mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst werden. Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, ist der Gesamtbetrag auf 16.000 Euro begrenzt.

Muss die Wohnung für den Pflegebedürftigen umgebaut werden, zahlt die AOK einen Zuschuss!

Rund um die Pflegepersonen

Entlastung für Pflegepersonen

Wenn Sie einen Angehörigen zu Hause pflegen, stehen Ihnen verschiedene Angebote der AOK zur Verfügung, die Sie bei der Pflege entlasten.


Verhinderungspflege

Wenn die Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus einem anderen Grund zeitweise die Pflege nicht leisten kann, übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis zu 1.612 Euro für eine Ersatzpflegekraft in der häuslichen Umgebung für bis zu sechs Wochen im Jahr. Das Pflegegeld wird zur Hälfte bis zu sechs Wochen lang weitergezahlt. Springt ein Angehöriger ein, sind die Aufwendungen auf das 1,5-fache des Pflegegeldes beschränkt. Mehrkosten (z. B. Fahrgeld/Verdienstausfall) werden bis zu 1.612 Euro erstattet. Zusätzlich können jeweils nicht genutzte Leistungsbeträge der Kurzzeitpflege bis zu 50 Prozent (806 Euro) verwendet werden. Die Verhinderungspflege kann frühestens nach einem halben Jahr Pflege in der häuslichen Umgebung beantragt werden.

Steht die Pflegeperson kurzzeitig nicht zur Verfügung und wird in der Pflege zu Hause vertreten, hat der Pflegebedürftige Anspruch auf Verhinderungspflege!

Kurzzeitpflege

Ist die Pflege zu Hause vorübergehend oder noch nicht möglich, kann die Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung in Anspruch genommen werden. Für maximal acht Wochen pro Jahr gibt es bis zu 1.612 Euro. Durch eine Kombination mit der Verhinderungspflege kann dieser Betrag auf bis zu 3.224 Euro steigen. Zusätzlich wird bis zu acht Wochen lang die Hälfte des Pflegegeldes gezahlt.

Teilstationäre Pflege

Die Tages- oder Nachtpflege in einer Vertragseinrichtung übernimmt die Pflegekasse, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang möglich ist. Die Kosten dafür werden nicht auf das Pflegegeld angerechnet.

Pflegeberatung

Sie unterstützt bei der Organisation der Pflege und der Auswahl der passenden Leistungen. Die Pflegeberater erfassen Ihren Hilfsbedarf und erstellen einen individuellen Versorgungsplan.

Hilfen für Pflegepersonen

Die Pflegekasse sorgt dafür, dass Menschen, die einen Angehörigen oder Bekannten ehrenamtlich pflegen, abgesichert sind. So zahlt sie unter bestimmten Voraussetzungen die Beiträge zur Unfall- und Arbeitslosenversicherung sowie zur gesetzlichen Rentenversicherung. Auch wenn sich Angehörige ohne Gehalt zu beziehen von der Arbeit freistellen lassen, übernimmt sie unter gewissen Bedingungen die Sozialbeiträge.

Pflegekurse

Hier lernen Pflegepersonen Handgriffe und Pflegetechniken, die die Pflege erleichtern – natürlich kostenlos.

(Familien-)Pflegezeit

Berufstätige Angehörige können eine Pflegeauszeit bis zu zehn Tagen nehmen. Sie erhalten dann bis zu 90 Prozent ihres Nettoeinkommens. Auch gibt es die Möglichkeit einer unbezahlten Freistellung bis zu sechs Monaten. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann die Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduziert werden. Pflegende können dann neben dem Arbeitsentgelt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein Darlehen in Höhe von 50 Prozent des Differenzbetrages beantragen.

Vollstationäre Pflege

Ist eine häusliche Pflege nicht möglich, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die pflegerische Versorgung, die medizinische Behandlungspflege sowie für die soziale Betreuung in einer Pflegeeinrichtung, und zwar bis zu einem Betrag von:

 

Pflegegrad Leistungsbetrag
Pflegegrad 2 770 Euro/Monat
Pflegegrad 3 1.262 Euro/Monat
Pflegegrad 4 1.775 Euro/Monat
Pflegegrad 5 2.005 Euro/Monat

Betreutes Wohnen in Aurich

Wohngruppen werden besonders gefördert. Der Wohngruppenzuschlag beträgt monatlich 214 Euro. Zudem gibt es bei der Gründung der Wohngruppe eine Anschubfinanzierung von 2.500 Euro pro Bewohner (maximal 10.000 Euro).


Zum Wohnungsangebot der AWO Aurich