Niedrigschwellige Betreuung

Durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (2010) können Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, also z. B. Demenzkranke, so genannte niedrigschwellige Betreuungsangebote in Anspruch nehmen.

Bei niedrigschwelligen Betreuungsangeboten handelt es sich um Betreuungsangebote, die zwischen häuslicher Versorgung und professioneller Tagespflege stehen. Dabei kümmern sich Helfer(innen) unter pflegefachlicher Anleitung um Pflegebedürftige mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung. Die Betreuung erfolgt in Gruppen (Gruppenangebot) oder im häuslichen Bereich (Einzelleistung). Sie entlastet und unterstützt pflegende Angehörige. Niedrigschwellige Betreuungsangebote bieten Demenzkranken eine wertvolle Unterstützung im Bereich Betreuung und Beschäftigung und wirken sich insgesamt sehr positiv auf den Allgemeinzustand aus.